Vertrag, zwischen dem Hersteller eines Gutes und den Kapitalgebern. Danach erhalten die Finanziers das Gut unentgeltlich, also ohne Zahlung, wenn sie sämtliche damit zusammenhängenden Kosten tragen (an agreement between the producer of a product or project and its financiers whereby the financiers are entitled to receive the product for free, provided they agree to pay all the costs associated with producing it). – Solche Verträge waren früher vor allem bei staatlichen Aufträgen im Zuge der Entwicklung neuer Waffentechnik (weapons technology) üblich. In jüngster Zeit schlossen auch Institute entsprechende Verträge mit Software-Entwicklern ab.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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