Kostentransparenz (cost transparency)

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In Bezug auf den Finanzmarkt die Forderung, dass Banken und Versicherungen den Kunden gegenüber ihre Kosten und hier insbesondere die Verwaltungskosten (administration costs: expenses incurred in directing and controlling an institute; the salaries of senior executives and expenditures for general services as data processing centre fall under this heading) offenlegen. Dadurch können Kunden verschiedene Angebote besser vergleichen. – Siehe Bearbeitungsgebühr, Kostenvorausbelastung, Zillmerung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 159 (Aufsichtsbehörde mahnt transparentere Kostenangaben bei Versicherungen an).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kostentransparenz (cost transparency)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kostentransparenz-cost-transparency/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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