Kontrakt (contract)

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Auf dem Finanzmarkt oft für jederart rechtsgültiger vertraglicher Vereinbarung gesagt (any binding legal agreement that is enforceable in a court of law or by binding arbitration). – Grundbegriff an den Warenterminbörsen (commodity futures exchanges). Es handelt sich dabei näherhin um – eine juristisch verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, – eine Leistung zu erbringen oder zu unterlassen. Damit verbunden ist – ein in allen Einzelheiten genau festgelegter Vertragsinhalt, z. B. die Lieferung einer bestimmten Menge (lot; Lot) von Ware – etwa Rohöl, Getreide – einer bestimmten Güteklasse zu einem bestimmten Liefertermin, Lieferort und Preis. – Die Schriftform (writtenness) ist nicht unbedingt nötig und an Börsen in der Regel auch nicht üblich. – Siehe Anlage, European Master Agreement, Kontrakt, übertragbarer, Legal Opinion, Non-deliverable Forwards, Option, Rohstoff-Terminkontrakt, Terminkontrakt, Terminspekulant, Transaktion.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kontrakt (contract)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kontrakt-contract/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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