Auf dem Finanzmarkt oft für jederart rechtsgültiger vertraglicher Vereinbarung gesagt (any binding legal agreement that is enforceable in a court of law or by binding arbitration). – Grundbegriff an den Warenterminbörsen (commodity futures exchanges). Es handelt sich dabei näherhin um – eine juristisch verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, – eine Leistung zu erbringen oder zu unterlassen. Damit verbunden ist – ein in allen Einzelheiten genau festgelegter Vertragsinhalt, z. B. die Lieferung einer bestimmten Menge (lot; Lot) von Ware – etwa Rohöl, Getreide – einer bestimmten Güteklasse zu einem bestimmten Liefertermin, Lieferort und Preis. – Die Schriftform (writtenness) ist nicht unbedingt nötig und an Börsen in der Regel auch nicht üblich. – Siehe Anlage, European Master Agreement, Kontrakt, übertragbarer, Legal Opinion, Non-deliverable Forwards, Option, Rohstoff-Terminkontrakt, Terminkontrakt, Terminspekulant, Transaktion.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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