Massnahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik, um glättend auf den Konjunkturzyklus einzuwirken und dadurch wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen sowie auch zu verstetigen. Diese freilich haben lediglich dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Masstabeigenschaft des Geldes unverändert bleibt. – Konjunkturpolitik ist allemal Sache der von der Mehrheit im Parlament (parliamentary majority) getragenen Regierung. Sie darf aus verfassungsrechtlichen Gründen (principles of constitutional law) nicht in die Hände einer von der parlamentarischen Kontrolle unabhängigen Zentralbank gelegt werden. Zudem hat die Geldpolitik auch nicht die Instrumente, um Konjunkturpolitik gestalten zu können. – Siehe Ausrichtung, einzielige, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Konjunktur, Poltergeist, Preisniveausteuerung, PrognoseModell.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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