Kochgeld (cook money; cooking expenses compensation)

Früher gesagt für die Bezahlung des für besondere Anlässe – wie Taufe, Hochzeit, Abdankung (Leichenfeier; [funeral reception]) oder Jubiläen – bestellten Kochs bzw. der Köchin. – In hauswirtschaftlichen Schulen und Kursen noch heute erhobene Abgabe für den Verbrauch der Lebensmittel und Sachkosten in der Versuchsküche (test kitchen, experimental kitchen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kochgeld (cook money; cooking expenses compensation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kochgeld-cook-money-cooking-expenses-compensation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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