Sondervorteil (special benefit)

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In der Sprache der Aufsichtsbehörden der Gewinn, den ein Insider durch entsprechende Geschäfte erzielt. – Siehe Insider-Transaktionen, Insiderüberwachung. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 199 f. (im gesamten unbefriedigende Abschöpfung der Sondervorteile durch die Gerichte) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sondervorteil (special benefit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sondervorteil-special-benefit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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