Solvenzkapital (solvency capital requirement)

Auch in: EN FR

Begriff in Zusammenhang mit Solvency-II, nämlich die nach bestimmter Methode zu errechnenden versicherungstechnischen Rückstellungen. – Siehe Erwartungswert-Rückstellungen, Risikomarge, Solvency Capital Requirement. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 50 ff. (Berechnungsansätze; zukunftsgerichtete Analysepflicht).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Solvenzkapital (solvency capital requirement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/solvenzkapital-solvency-capital-requirement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

11 Seitenaufrufe dieser Seite