Single Hedge-Fonds (single hedge fund)

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Hedge-Fonds mit besonders hohen Risiken. Sie sind in ihrer Strategie gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der Einsatz von Derivaten, Hebel-Effekte aller Art und Leerverkäufe unbegrenzt zulässig. Jedoch dürfen sie in Deutschland bis anhin nicht über öffentlichen Vertrieb, sondern lediglich auf dem Wege der Privatplazierung vertrieben werden. – Siehe HedgeFonds, Katastrophen-Anleihen, Risiko-Fonds, Risikomanagement, Short-Selling Fund, Terror-Papiere, Vertrieb, öffentlicher, Zitterprämie, Zombie-Bank. – Vgl. zur Definition und zur aufsichtsrechtlichen Seite Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 182 ff.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Single Hedge-Fonds (single hedge fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/single-hedge-fonds-single-hedge-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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