Sicherheitenmarge (initial margin; security margin)

Bei der EZB Risikokontrollmassnahme bei befristeten Transaktionen, wobei der Geschäftspartner Sicherheiten zur Verfügung stellen muss, deren Wert dem des gewährten Kredits zuzüglich des Wertes der Sicherheiten entspricht. – Die EZB staffelt die Sicherheitenmargen nach der Dauer der mit einer Transaktion verbundenen Kreditgewährung an den Geschäftspartner. – Siehe Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 58, Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 81, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Sicherheitenmarge (initial margin; security margin)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sicherheitenmarge-initial-margin-security-margin/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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