Sicherheitsabschlag (haircut)

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Im Bankgeschäft bei Darlehn die Einrechnung möglicher Wertverluste der zur Besicherung angedienten Vermögenswerte wie etwa: Wertpapiere oder Lebensversicherungspolicen. – Bei der Zentralbank der von ihr vorgegebene Bewertungsabschlag (the percentage that is subtracted from the market value of the assets that are being used as collateral; the size of the haircut mirrors the calculated risk associated with holding the assets). – Im Rahmen des Quantitative Easing senkte die EZB die Schwelle der Wertpapiere, die als Pfand gegen Liquidität angenommen wurden; der Sicherheitsabschlag wurde aber teilweise erhöht. Dagegen verschärfte die EZB die Anforderungen für Asset-Backed Securities. – Siehe Liquiditäts-Tausch, Sicherheit, Sicherheiten. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2012, S. 33 f. (Ausweitung des Verzeichnisses notenbankfähiger Sicherheiten im EZB-Rat durchgesetzt), Monatsbericht der EZB vom Juli 2013, S. 89 ff. (Bewertungsabschläge der EZB seit 2008; verschiedene Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sicherheitsabschlag (haircut)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sicherheitsabschlag-haircut/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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