Kapitalgarantie (capital-back guarantee)

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Wenn nicht anders definiert bei Zertifikaten die vertragliche Festlegung, dass der Käufer des Zertifikats in jedem Falle den Kaufpreis für das Papier bei Fälligkeit zurückerhält. Freilich muss er schlimmstenfalls auf eine Verzinsung verzichten; er hat aber dafür die Chance, an günstigen Veränderungen des Basiswertes teilzuhaben. – Siehe Anleihe, inflationsgeschützte, Kapitalschutz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalgarantie (capital-back guarantee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalgarantie-capital-back-guarantee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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