Juste Retour-Prinzip (just back principle)

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In Bezug auf die EU das Verlangen, dass für jedes der einzelnen Mitgliedsstaaten ein Ausgleich zwischen Finanzierungsleistungen für die Gemeinschaft einerseits und Rückflüssen aus dem Haushalt der Gemeinschaft andererseits gewährleistet sein müsse. – Siehe Europayer, Zahlmeister.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Juste Retour-Prinzip (just back principle)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/juste-retour-prinzip-just-back-principle/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com