Justitiengeld (court fees, legal charges; law costs)

Auch in: EN

In älteren Dokumenten Bezeichnung für Gerichtskosten, und zwar – für die Abgaben zum Unterhalt eines Gerichts, als auch – für Gebühren, die für Dienstleistungen eines Gerichts seitens der Rechtssuchenden (persons seeking legal advice) zu zahlen waren. – Manchmal heute noch gesagt in Bezug auf sämtliche Ausgaben für die Rechtsbegleitung (legal assistance, legal support), wie Anwaltskosten, Zeugengeld, Gutachterhonorare oder Schöffengeld.. – Siehe Bankgeld, Dreidingsgeld, Gerichtsgeld, Inrotulationsgeld, Insolvenzkosten, Platzgeld, Schöffengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Justitiengeld (court fees, legal charges; law costs)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/justitiengeld-court-fees-legal-charges-law-costs/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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