Schwankungsrückstellung (equalisation fund)

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Bei Banken zum Ausgleich der Aufs und Abs im Volumen der Kreditausfälle künftiger Jahre gebildete Passivposten in der Bilanz. Für Versicherungsunternehmen ist dies in Bezug auf den Schadensverlauf innert der EU in Einzelheiten vorgeschrieben und wird von den Aufsichtsbehörden überwacht. – Siehe Rückstellungen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schwankungsrückstellung (equalisation fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schwankungsruckstellung-equalisation-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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