Investmentfonds, alternativer (alternative investment fund, AIF)

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Sondervermögen (Kapitalstock; capital stock) einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, das aus Mitteln zusammengesetzt ist, welche hauptsächlich bei institutionellen Anlegern eingeworben wurden, um diese Mittel nach einer festgelegten Plan zu investieren. Zu den AIFs zählen PrivateEquity-Fonds, Fonds mit Wagniskapital und Immobilienfonds. Sie können in der Form eines offenen Fonds oder eines geschlossenen Fonds gestaltet sein. – Siehe Bankenregulierungs-Paradoxon, Finanzinvestor, Investmentvermögen, Wagniskapitalbeteiligungsgesetz. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 92 f. (Definition des AIF; Richtlinie für Verwalter; Task Force der ESMA “Operating Conditions” unter Vorsitz der BaFin), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 128 (neue Rechtsentwicklung durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds [AIFM-UmsG], S. 163 (AIFs im neuen Kapitalanlagegesetzbuch), S. 184 (Erläuterungen zu den Fondstypen “Offener Publikums-AIF”, “Spezial-AIF” und “Geschlossener Publikums-AIF” sowie Aufzählung der jeweiligen aufsichtlichen Vorgaben), S. 185 f. (Regelungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Investmentfonds, alternativer (alternative investment fund, AIF)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/investmentfonds-alternativer-alternative-investment-fund-aif/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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