Hybridkapital (hybrid capital)

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Kapitalbestandteile, die sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweisen. Wegen ihrer Fähigkeit zur Verlustabsorption hat diese Kapitalform erhebliche aufsichtliche Bedeutung. Bis zum Inkrafttreten der Kapitaladäquanz-Richtlinie wurde Hybridkapital vor allem durch die Ausgabe von Genusscheinen und stillen Einlagen gebildet. Der neu gefasste § 10, Abs. 4 KWG gibt seit 2010 qualitative und damit kapitalformneutrale Anforderungen für die Anerkennung von Hybridkapital als Kernkapital bei Banken. – Siehe Gewinnbesteuerung, Hybridbank, Verlustabsorptionsfähigkeit. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (durch die in Kraft getretene Kapitaladäquanz-Richtlinie wird die Anerkennungsfähigkeit hybrider Kapitalbestandteile als aufsichtliche Eigenmittel bei Instituten genauer bestimmt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hybridkapital (hybrid capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hybridkapital-hybrid-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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