Dienstleister, die Kunden gegen Entgelt beraten, ohne aber zugleich auch Finanzinstrumente zu vermitteln. Seit November 2007 gilt für Honorarberater eine Erlaubnispflicht. – Siehe Anlageberatung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 139 f. (Honorarberater in die Erlaubnis einbezogen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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