Hörergeld auch Beleggeld und Kathedratikum (college tuition; tuition fee)

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An Universitäten in Deutschland bis um 1970 von Studierenden zu zahlende und in der Regel von der jeweiligen Quästur eingezogene Studiengebühr. Ab 2005 wurde das Hörergeld in einigen deutschen Bundesländern wieder eingeführt. Kenner der Hochschulen behaupteten freilich, dass die zusätzlichen Mittel vor allem – zu weltweiten “Forschungsreisen” der Professoren und Assistenten sowie – zu aufgeblähten Mitarbeiter-Stäben – denn die Anzahl der Mitarbeiter gilt an deutschen Universitäten weithin als Masstab des Ansehens und der Leistung des jeweiligen Professors – verwendet wurden. Die meisten Bundesländer (federal states) schafften das Hörergeld daher wieder ab. – Früher bei den meisten Universitäten an Dozenten zum Grundgehalt (basic salary) je nach Belegzahl (enrolment, matriculation: Zahl der angemeldeten Studierenden in den Lehrveranstaltungen) gewährte Zusatzbesoldung (additional renumeration). Die Studierenden hatten in ihr Studienbuch die jeweilige Veranstaltung einzutragen, und die Quästur übernahm den Einzug des Geldes sowie die Verteilung an die jeweiligen Empfangsberechtigten aus dem Lehrkörper. – Heute oftmals die Kursgebühr, die Volkshochschulen für einzelne Lehreinheiten in Vorauszahlung (on payment in advance) verlangen. – Siehe Geldverbrennung, Relegationsgebühr, Schulgeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hörergeld auch Beleggeld und Kathedratikum (college tuition; tuition fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/horergeld-auch-beleggeld-und-kathedratikum-college-tuition-tuition-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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