Haushalts-Tricks (fiscal balancing tricks)

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Buchungen im öffentlichen Budget, die zwar haushaltrechtlich – gerade noch – zulässig sind, jedoch kaum ein wirklichkeitsgetreues Abbild (realistic picture) der tatsächlichen Haushaltslage vermitteln. – So wies der Haushalt des Bundes in Deutschland im Jahr 2011 Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit (German Federal Labour Office) als Darlehn aus. Auch Gewinnausschüttungen aus Privatisierungserlösen (Frequenzversteigerung; public sale of broadband wireless access) wurden entgegen bisheriger Praxis auf das strukturelle Haushaltsdefizit angerechnet. – Siehe Statistikbehörde, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2010, S. 67 f. (hier zu den Beispielen und zu anderen Umständen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Haushalts-Tricks (fiscal balancing tricks)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/haushalts-tricks-fiscal-balancing-tricks/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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