Buchungen im öffentlichen Budget, die zwar haushaltrechtlich – gerade noch – zulässig sind, jedoch kaum ein wirklichkeitsgetreues Abbild (realistic picture) der tatsächlichen Haushaltslage vermitteln. – So wies der Haushalt des Bundes in Deutschland im Jahr 2011 Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit (German Federal Labour Office) als Darlehn aus. Auch Gewinnausschüttungen aus Privatisierungserlösen (Frequenzversteigerung; public sale of broadband wireless access) wurden entgegen bisheriger Praxis auf das strukturelle Haushaltsdefizit angerechnet. – Siehe Statistikbehörde, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2010, S. 67 f. (hier zu den Beispielen und zu anderen Umständen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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