Ersatzobligation (replacement bond)

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Wenn nicht anders definiert. so versteht man darunter Papiere, die ein zahlungsunfähiger Schuldner allgemein und ein Staat im besonderen anstatt fälliger Tilgung in Geld dem Gläubiger übergibt. Vor allem bei Umschuldungen wurden in letzter Zeit solche Titel eingesetzt. – Siehe Anleihe.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ersatzobligation (replacement bond)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ersatzobligation-replacement-bond/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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