Abzocker (con artist, rip-off artist)

Auch in: EL FR JA PL SK SV

Anbieter, die Personen mit vielerlei zweifelhaften Methoden zu einem Vertragsabschluss gegen ihren Willen bringen, wobei nicht zwingend die strafrechtlichen Voraussetzungen des Betrugs erreicht werden müssen. Weil jedoch Abzocker die Bezahlung des so gewonnenen Kunden in aller Regel über eine Bank tätigen, so geraten auch die entsprechenden Institute in Verruf, die Machenschaften der Abzocker zu unterstützen. Die Aufsichtsbehörden können Banken lediglich auf solche fraglichen Geschäftsbeziehungen hinweisen, nicht jedoch eine Kündigung des Kontos verfügen. – Siehe Beschores, Cold Calling, Daimonion, Darkrooming, Domizil-Verschleierung, Finanzforen, Finanzgeier, Geldsauger, Goldtäuschung, Kapitalmarkt, grauer, Lug-und-Trug These, Racheengel, Spam-Mails, Überweisungsbetrug, Winkelmakler. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 242 f. (BaFin kann nicht direkt einschreiten; Abzocker wehren sich vor Gericht erfolgreich gegen Kontenkündigung).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abzocker (con artist, rip-off artist)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abzocker-con-artist-rip-off-artist/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite