European Master Agreement, EMA (so auch im Deutschen gesagt)

Einheitliche europäische Grundform für Rahmenverträge zu fast allen Geschäften auf dem Finanzmarkt, entwickelt von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft in Europa. Das EMA liegt in nahezu allen Amtssprachen der Europäischen Union vor. – Siehe Legal Opinion.

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Merk, G. (Hrsg.): „European Master Agreement, EMA (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/european-master-agreement-ema-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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