Erlös (proceeds)

Auch in: EN FR

Wenn nicht anders definiert der Geldbetrag, den ein Unternehmen durch den Verkauf der Güter am Markt erhält; das Produkt aus Absatzmenge und Verkaufspreis (Umsatz; turnover) aus dem Hauptgeschäft (Kerngeschäft; core business). – Geldzuflüsse aus Nebengeschäften (non-core business; etwa die Vermietung einer vorerst nicht benutzten Garage oder die Überlassung der Schalterhalle einer Bank an einen Gemäldeaussteller zu Wochenende) sowie Nebenverwertungen (peripheral realisations; etwa die Lizenzvergabe), die mit dem eigentlichen Zweck des Unternehmens nur in mittelbarer Beziehung stehen, werden in der Regel den sonstigen betrieblichen Erträgen zugerechnet. – Siehe Deckungsbeitrag, Ergebnis, Ertrag, Ertragswert, Gewinn, Run Rate, Umsatz.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erlös (proceeds)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erlos-proceeds/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite