Zwangsanleihe (mandatory loan, forced loan)

Auch in: FR

Vom Staat (in Notzeiten) begebene Papiere, welche den Bürgern (wie etwa im Juli 1922 in Deutschland) nach einem bestimmten Schlüssel zur Zeichnung zugeteilt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Vermögensabgabe (property levy); zumal dann, wenn die Ablösung (Rückzahlung; redemption) der Anleihe (wie 1923 in Deutschland) gesetzlich eingestellt wird. – Siehe Kriegsanleihe, Zwangsenteignung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Laufende Anleiherendite

\[r_{lauf}=\frac{C}{P}\cdot100\]

Die laufende Verzinsung einer Anleihe bezogen auf ihren Marktpreis berechnen.

Variablen: C jährlicher Kupon; P aktueller Anleihekurs.

Anwendung: Für einen schnellen Renditevergleich ohne Kursgewinn und Laufzeiteffekt.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zwangsanleihe (mandatory loan, forced loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zwangsanleihe-mandatory-loan-forced-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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