Zuverlässigkeit (realiability)

Auch in: FR

Grundsatz der Kommunikation eines Instituts – und allgemein eines jeden Unternehmens – mit der Öffentlichkeit sowie bei der Rechnungslegung im besonderen. Eine Angabe gilt als zuverlässig (reliable; vertrauenswürdig), wenn sie – nachprüfbar (verifable), – frei von Gutdünken (Belieben; free from own discretion) sowie – ohne wesentliche Fehler (faithful representation) ist. – Die Informationen sollen darüber hinaus grundsätzlich unabhängig von allfälligen Zielen des Unternehmens (impartial; objektiv, neutral) gegeben werden. – Siehe Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Pervasive straint, Stetigkeit, Verständlichkeit, Vertrauen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zuverlässigkeit (realiability)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zuverlassigkeit-realiability/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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