Zusage, vorläufige (binder)

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Auf dem Finanzmarkt eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die bis zur endgültigen Vertragsausarbeitung gilt (a written statement binding two parties to an agreement until a formal contract can be executed). – In der Assekuranz wird auf diesem Weg häufig bei Vertragsabschluss seitens der Versicherung eine Deckungszusage ([provisional] cover note) abgegeben, ehe die Police ausgefertigt wird (a binder frequently is used to secure insurance until a complete policy is issued).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zusage, vorläufige (binder)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zusage-vorlaufige-binder/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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