Zinstauschgeschäft (forward rate agreement)

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Abkommen zwischen zwei Partnern, in welchem sich der eine Partner verpflichtet, – den Unterschied zwischen dem (to-day; heute) vertraglich vereinbarten Zinssatz und dem (on maturity date relevant; am Erfüllungszeitpunkt geltenden) Marktzinssatz – auf einen vereinbarten Betrag – gegen Zahlung einer Prämie zu vergüten. – Siehe Absicherung, Amortisations-Swap, Cap, Chooser Cap, Zinsoption, Zinsswap, Zinsterminkontrakt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinstauschgeschäft (forward rate agreement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinstauschgeschaft-forward-rate-agreement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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