Zinsänderungsvorbehalt (variable interest clause)

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Vor allem bei langfristigen Sparplänen seitens einer Bank eingefügte Nebenbestimmung (clause: a term of a contract in which the parties specify an individual agreement), wonach der vereinbarte Zinssatz für die geleisteten Einlagen verringert werden kann. – Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 74. (bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmässige Zinsänderungsklausel unwirksam). – Siehe Zinsfixing-Tag, Zinsgleitklausel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsänderungsvorbehalt (variable interest clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsanderungsvorbehalt-variable-interest-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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