Wenn nicht anders definiert, das Hinzufügen einer Zahl (meistens einer Null) an einen Betrag in einem Dokument. Um dies zu vermeiden, ging man bereits im Altertum beim kaufmännischen Geschäftsverkehr dazu über, vor allem Geldbeträge in Worten auszuschreiben. – Heute ist teilweise durch Gesetze bzw. Geschäftsbedingungen vorgeschrieben, dass in Schriftstücken der in Ziffern gesetzte Betrag in Worten wiederholt wird (must be repeated in words). – Siehe Rasur, Überweisungsbetrug.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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