Ältere Bezeichnung für eine Bank, die Papierscheine (tickets; Zettel, notes; Noten; Zettel = Papierblatt, vom lateinischen SCEDULA in gleicher Bedeutung) in Umlauf bringt. Diese wurden zunächst bei Sicht von dem Ausgeber in Edelmetall umgetauscht; sie waren also Urkunden für im Depot gehaltenem Edelmetall. Im 18. Jht. kamen dann auch Notenbanken auf, die solche Banknoten ohne Edelmetalleinlage ausgaben, folglich nur auf Kredit. Nach dem Vorbild der englischen Notenbank-Gesetzgebung ging die Befugnis der Ausgabe von Banknoten auf eine oder mehrere privilegierte, staatlich beaufsichtigte Banken über. – Das Recht, Banknoten auszugeben, hat heute weltweit fast ausnahmslos nur noch die als Währungsbehörde rechtlich verfasste Zentralbank. – Siehe Peel’sche Bankakte, Währungsbank.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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