Zahlungssperre (pay[ment] blocking, payment stop)

Auch in: FR

Die Ausserkraftsetzung (invalidation, nullification) einer abhanden gekommen Karte, eines Scheckheftes (chequebook) oder eines Sparbuchs aufgrund einer Verlustanzeige des Inhabers. – Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Gefahr der Doppelzahlung (duplicate payment) aussetzen will. – Von einem Staat verfügte Blockierung von fälligen Zahlungen gegenüber Bürgern oder öffentlichen Stellen eines anderen Landes als Mittel des politischen Drucks (exerting political pressure through the means of selective or total payment blocking).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zahlungssperre (pay[ment] blocking, payment stop)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zahlungssperre-payment-blocking-payment-stop/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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