Früher ein Vordruck, mit dem Bargeld auf ein Konto beim Postscheckamt in jeder Poststelle einbezahlt werden konnte. – In manchen Lokalen beim Betreten ausgegebene Karte. Auf dieser werden in Anspruch genommene Leistungen der Gaststätte bzw. Diskothek gespeichert. Beim Verlassen des Lokals wird dann die Summe eingelesen und vom Gast beglichen. Auf diese Weise will man vor allem das Bedienungspersonal vom oft ungelegenen Abkassieren (cash up, payment procedure: waiter: the bill please; “Herr Ober. bitte zahlen!) entlasten. – Manchmal auch die Bezeichnung für jederart Karte. – Siehe Postkartenscheck, Wertkarte.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/