Elektronisches Handelssystem für Wertpapiere, an der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main, im Jahr 1997 eingeführt. Es hat den Aktienhandel in Deutschland durchschaubarer, schneller und auch billiger gemacht. Freilich steht dem Anleger hier ein Ausführungsanspruch – anders als an der Präsenzbörse der Kursmakler und Skontroführer – nicht zu. – Siehe Ausführungsanspruch, Börse, elektronische. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 189 (Manipulation des Systems), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Klagen über ungerechtfertigte Gebühren), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Iceberg Orders m Xetra-System), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 143 f. (trotz anderer Handelsplätze wie Chi-X und Turquoise hält Xetra die Spitzenposition bei Dax-Werten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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