Wertpapierzulassung, Koppelung (coupling of securities listing)

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Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preissetzung (price determination; Kursfeststellung) erlaubt ist. In Deutschland wurde diese Bestimmung 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG. – Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wertpapierzulassung, Koppelung (coupling of securities listing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wertpapierzulassung-koppelung-coupling-of-securities-listing/ (Stand: 15.10.2022).

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