Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preissetzung (price determination; Kursfeststellung) erlaubt ist. In Deutschland wurde diese Bestimmung 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG. – Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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