Wertpapierbörse (securities exchange)

Auch in: EN FR

In Deutschland Börsen, an denen Wertpapiere, Derivate, Devisen und Edelmetalle gehandelt werden. § 1, Abs. 2 BörsG definiert (logisch mangelhaft [diallel; Diallele!] und sprachlich unschön!): “Wertpapierbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. An Wertpapierbörsen können auch andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b des Wertpapierhandelsgesetzes und Edelmetalle gehandelt werden”. – Siehe Börse, Börsenliquidität, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Makler, Sentiment, Warenbörse, Wertpapiermarkt, Yellow Book.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wertpapierbörse (securities exchange)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wertpapierborse-securities-exchange/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite