Wechselstube (foreign exchange office, currency exchange office)

Auch in: FR

Ein Unternehmen, meistens an Grenzorten und Flughäfen, das ausländisches Bargeld (foreign notes and coins; Sorten) in inländisches Geld und umgekehrt eintauscht. – In Deutschland bedürfen Wechselstuben der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und unterstehen deren Beaufsichtigung. Weil sich hier die Fälle von Geldwäsche besonders gehäuft haben, so wurde auch die Kontrolle über die Wechselstuben in den letzten Jahren mehrmals verschärft. – Siehe Geldwäsche, Geldwechsler, Sorten, Underground Banking.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wechselstube (foreign exchange office, currency exchange office)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wechselstube-foreign-exchange-office-currency-exchange-office/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite