Wechsel in älteren Dokumenten auch Cambio und Cambium (bill of exchange)

Auch in: FR

Wertpapier, das – eine unbedingte Zahlungsanweisung – des Ausstellers – an den Bezogenen enthält, – an ihn oder einen Dritten (beneficiary; Begünstigter, Remittent) – zu einem bestimmten Zeitpunkt – an einem angegebenen Ort – eine bestimmte Summe zu zahlen. – Siehe Akzept, Aussteller, Bezogener, Cavata, Diskont, Diskonten, Diskonteur, Erstklasse-Wechsel, Finanzinvestition, Geldsurrogate, Giro, Kellerwechsel, Konservierung, Kreditbrief, London kurz, Marktwechsel, Negotiation, Nehmer, Notadresse, Pensionswechsel, Präsentant, Prolongation, Protestliste, Rediskontieren, Reitwechsel, Ricambio, Sichtwechsel, Stockwechsel, Wechselkredit.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wechsel in älteren Dokumenten auch Cambio und Cambium (bill of exchange)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wechsel-in-alteren-dokumenten-auch-cambio-und-cambium-bill-of-exchange/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

17 Seitenaufrufe dieser Seite