Wenn nicht anders definiert in Bezug auf den Finanzmarkt die besondere, gezielte und fortgesetzte Überwachung – eines Papiers oder mehrerer Titel durch einen Investor, – eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde, – eines Wertpapiers oder auch eines Staates durch eine Rating-Agentur. In allen Fällen rechnet man mit einer bevorstehender Veränderung wesentlicher Umstände, und in der Regel mit einer Verschlechterung der Gegebenheiten. – Siehe Amber Light, Falscherklärung, Follow-up-Prüfung, Fremdwährungsverschuldung, Waste Watcher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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