Watchlist (so auch meistens in Deutschen gesagt, seltener Beobachtungsliste)

Wenn nicht anders definiert in Bezug auf den Finanzmarkt die besondere, gezielte und fortgesetzte Überwachung – eines Papiers oder mehrerer Titel durch einen Investor, – eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde, – eines Wertpapiers oder auch eines Staates durch eine Rating-Agentur. In allen Fällen rechnet man mit einer bevorstehender Veränderung wesentlicher Umstände, und in der Regel mit einer Verschlechterung der Gegebenheiten. – Siehe Amber Light, Falscherklärung, Follow-up-Prüfung, Fremdwährungsverschuldung, Waste Watcher.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Watchlist (so auch meistens in Deutschen gesagt, seltener Beobachtungsliste)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/watchlist-so-auch-meistens-in-deutschen-gesagt-seltener-beobachtungsliste/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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