Waschhausgeld (washhouse fee)

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Frühere Gebühr bei Nutzung des öffentlichen Waschhauses in ländlichen Gemeinden. Meistens war darin die Beheizung des Waschkessels (wash cauldron, copper) nicht eingeschlossen. Diese hatte der jeweilige Nutzer auf eigene Rechnung durch mitgebrachtes Heizmaterial, früher in den Dörfern in der Regel durch Reisig-Wellen (faggots, bundles of brushwood), selbst zu besorgen. – Die gemeindlichen Waschhäuser sind Vorläufer des späteren Waschsalons (launderette, self-service laundry) und finden sich auch heute noch als genossenschaftliche Einrichtung in vielen Entwicklungsländern. – Siehe Backhausgeld, Brunnengeld, Schöpfgeld, Wassergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Waschhausgeld (washhouse fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/waschhausgeld-washhouse-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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