Waisengeld auch Waisenrente (orphans’s pension, allowance for orphans, orphan pecunary aid)

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Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmündigen Kindern gemäss – der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. – aufgrund privater Versicherungsverträge (life insurance; Lebensversicherung). – Früher geldliche Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (grandparents; Grosseltern, aunts and uncles; Geschwister der Eltern) versorgt werden konnten. Die Beträge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder – soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte – auch von einer Zunft oder Innung aufgebracht. – Siehe Innungsgeld, Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Waisengeld auch Waisenrente (orphans’s pension, allowance for orphans, orphan pecunary aid)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/waisengeld-auch-waisenrente-orphanss-pension-allowance-for-orphans-orphan-pecunary-aid/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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