Vertrag zwischen zwei Parteien, eine bestimmte ausländische Währung – zu einem festgelegten Zeitpunkt und – zu einem vorher vereinbarten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. – Eine physische Lieferung der Devisen erfolgt in aller Regel nicht. Vielmehr wird der Kursgewinn durch Zahlung in Geld verrechnet.. – Siehe Devisentermingeschäft, Erfüllungsrisiko, HerstattRisiko, Non-deliverable Forwards, Option, Swap, devisenbezogener, Währungsklausel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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