Währungsklausel (currency clause)

Auch in: EN FR

In Abkommen die genaue Bezeichnung des jeweiligen Zahlungsmittels, welches der Vertragserfüllung dient (a provision in or related to a contract alleging to give a right to require payment in a contractually agreed currency). – Die vertragliche Festlegung eines bestimmten Wechselkurses, wenn bei einem Geschäft zwei oder mehrere Währungen betroffen sind (a paragraph in a contract that avoids problems of payment caused by exchange rate changes by fixing in advance the exchange rate for the various transactions covered by the contract). – Siehe Herstatt-Risiko, Valutaklausel, Währungsoption, Währungsrisiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Währungsklausel (currency clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wahrungsklausel-currency-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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