Währungsbehörde (monetary authority)

Auch in: FR

Wenn nicht anders definiert, so ist damit – die Zentralbank eines Landes oder – die neben der Zentralbank mit der Verwaltung der Devisen beauftragte staatliche Dienststelle (governmental agency) gemeint. – Siehe Devisenbewirtschaftung, Wechselkurs-Überwachung, Zwangskurs.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Währungsbehörde (monetary authority)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wahrungsbehorde-monetary-authority/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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