Wagenmeistergeld (carriage master fee)

Auch in: FR

Frühere, in der Regel behördlich festgesetzte Zahlung an den Bediensteten, der an den Post-Stationen die oft genug äusserst strittigen Vorspann-Angelegenheiten (harness matters) regelte. – Siehe Abfertigungsgeld, Chausseegeld, Deichselgeld, Furtgeld, Reedergeld, Schmiergeld, Stallgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wagenmeistergeld (carriage master fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wagenmeistergeld-carriage-master-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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