Vorsichtskassenbestand

Der Vorsichtskassenbestand ist Bargeld, das nicht für bereits geplante Transaktionen, sondern zur Absicherung gegen unvorhergesehene Ausgaben oder Engpässe bei der Bargeldverfügbarkeit gehalten wird. Er gehört damit nicht zur eng gefassten Transaktionskasse. In den Schätzungen des Berichts wird die Vorsichtskasse der inländischen Nicht-Transaktionskasse beziehungsweise vereinfachend der inländischen Wertaufbewahrung zugerechnet. Besondere Bedeutung kann sie in Krisen erlangen, wenn Haushalte oder Unternehmen vorsorglich ihre sofort verfügbaren Bargeldreserven erhöhen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 31. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vorsichtskassenbestand“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vorsichtskassenbestand/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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