Durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) für die EU einheitlich festgelegte Veröffentlichungspflichten für Börsen und andere Handelsplattformen. Im wesentlichen handelt es sich darum, regelmässig die aktuellen Geld- und Briefkurse von im regulierten Markt gehandelten Aktien und Aktien-Zertifikaten sowie die Tiefe der Handelspositionen zu diesen Kursen zu veröffentlichen (§ 31g WpHG). Auch systematische Internalisierer müssen in bestimmtem Rahmen für die von ihnen angebotenen Papiere verbindliche Kursofferten (quotes) bekanntmachen (§ 32a WpHG). – Siehe Nachhandelstransparenz. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 59 f. (Ausnahmen von der Vorhandelstransparenz; Probleme eines einheitlichen europäischen Verfahrens) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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