Veröffentlichung, unverzügliche (disclosure without delay)

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Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (without delay; ohne schuldhaftes Verzögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat. – Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aktionärsbrief. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f., Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 190 (Leitfaden der BaFin zu Einzelheiten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Veröffentlichung, unverzügliche (disclosure without delay)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/veroffentlichung-unverzugliche-disclosure-without-delay/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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