Im Zusammenhang mit Optionsverträgen die Stellung nach der Auslieferung von Waren oder rechtsgültig übertragenen Terminkontrakten, ehe eine Gutschrift des Vertragspartners eingegangen oder eine gegengeschäftliche Glattstellung durch einen Terminkontrakt vorgenommen wurde. Die Deckung einer Verkaufsposition wird auch als Short Covering bezeichnet. – Siehe Dedicated Short Bias, Option.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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