Valutaklausel (currency clause)

Auch in: EN FR

Bestimmung in Verträgen, welche das Verhältnis zwischen der eigenen und einer oder mehrerer fremden Währung(en) festschreibt. Dadurch soll das erfahrungsgemäss nicht geringe Risiko des Wertzerfalls einer der beteiligten Währungen ausgeschlossen werden; Valuta = hier: ausländische Zahlungsmittel. – Siehe Anleihe, währungswählbare, Doppelwährungsanleihe, Emission, indexierte, Euro-Notes, Parallelwährung, Referenzwährung, Vehikelwährung, Währungs-Swap.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Valutaklausel (currency clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/valutaklausel-currency-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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