Usance auch Usanz (usage; custom)

Allgemein die Üblichkeit im Handel, der Handelsbrauch (trade practice, trade usage) – an einem bestimmten Handelsplatz oder – in einer bestimmten Handelssparte. – Usancen im Finanzmarkt gilt es immer dort und dann zu beachten, wo keine entsprechenden eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen vorliegen; sowie auch dort, wo Ausnahmeregelungen – wie etwa der Gebrauch der Unze in Grossbritannien – gestattet sind. – Siehe Geldtransfer-Vermittler, International Business Company, Offshore Finanzplätze, Underground Banking.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Usance auch Usanz (usage; custom)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/usance-auch-usanz-usage-custom/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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