Allgemein die Üblichkeit im Handel, der Handelsbrauch (trade practice, trade usage) – an einem bestimmten Handelsplatz oder – in einer bestimmten Handelssparte. – Usancen im Finanzmarkt gilt es immer dort und dann zu beachten, wo keine entsprechenden eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen vorliegen; sowie auch dort, wo Ausnahmeregelungen – wie etwa der Gebrauch der Unze in Grossbritannien – gestattet sind. – Siehe Geldtransfer-Vermittler, International Business Company, Offshore Finanzplätze, Underground Banking.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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